2'006.80 2'273.45 2'206.80 C._____ 1'003.40 1'136.75 1'103.40 D._____ 1'003.40 1'136.75 1'103.40 8.2. Der Überschuss in der ersten Phase ist somit geringer als der Überschuss der Familie während des Zusammenlebens (vor Abzug der Sparquote). Die Parteien, welche aufgrund der alternierenden Obhut beide grundsätzlich (bar)unterhaltspflichtig sind, haben ihre Leistungsfähigkeit in dieser Phase damit nicht verbessern können, weshalb der Überschussanteil der Kinder zu begrenzen ist auf das Niveau vor der Trennung (Fr. 612.50).