7.5.4. Ohne Berücksichtigung der Sparquote ergibt sich ein Überschuss von Fr. 6'469.55 (Gesamteinkommen: Fr. 13'430.55 – Lebensbedarf: Fr. 6'961.00). Nach Abzug der Sparquote von Fr. 2'794.65 resultiert ein Überschuss während des Zusammenlebens von Fr. 3'674.90. Dieser Überschuss ist nach grossen und kleinen Köpfen auf die Parteien sowie die Kinder zu verteilen. Es resultiert ein Überschussanteil der Parteien von rund Fr. 1'225.00 und der Kinder von Fr. 612.50. 8. Unterhaltsberechnung 8.1. Nach Deckung der familienrechtlichen Existenzminima der Parteien und deren Kinder verbleiben vom Gesamteinkommen der Familie folgende Überschüsse: