111 Rückseite) in den Jahren vor der Trennung über das Ansparen mittels Einzahlungen auf die Säule 3a-Konten und den getätigten Amortisationen der Hypothek von keinem weiteren Vermögenszuwachs auszugehen. Vielmehr ist einzig eine monatliche Sparquote von Fr. 2'794.65 (Fr. 1'128.00 [Säule 3a] + Fr. 1'666.65 [Amortisation]) erstellt. - 34 - 7.5.3. Der familienrechtliche Bedarf während des Zusammenlebens bezifferte der Beklagte in seiner Berufung mit Fr. 6'961.00 (Berufung S. 14). Dieser Bedarf ist von der Klägerin unbestritten geblieben und erscheint zudem glaubhaft, weshalb auf diesen abgestellt werden kann.