7.5. 7.5.1. Die Parteien leben unbestritten seit dem 6. Oktober 2018 getrennt. Für die Ermittlung des ehelichen Lebensstandards und der Sparquote ist grundsätzlich auf das letzte volle Kalenderjahr, somit das Jahr 2017 abzustellen. Aus der Steuerveranlagung 2017 geht ein Jahreseinkommen von Fr. 161'167.00, damit monatlich Fr. 13'430.55, hervor (vgl. Replikbeilage 17). - 33 -