7.4.2. Grundsätzlich ist bei der Berechnung der Sparquote und der Ermittlung des ehelichen Lebensstandards auf das Jahr vor der Trennung abzustellen (ARNDT, a.a.O., S. 51). Die Berücksichtigung mehrerer Jahre als Referenzperiode ist abzulehnen. Zwar würde der Einbezug mehrerer Jahre wohl ein repräsentativeres Bild des ehelichen Lebensstandards abgeben. Es stellte sich dann aber die Frage, wie mit nach oben oder nach unten ausschlagenden Jahren umzugehen wäre. Gegen die Berücksichtigung eines mehrjäh- - 32 -