7.3. Die Klägerin bringt vor (Berufungsantwort S. 14), es müsse aufgrund der besonderen Umstände zur Eruierung der Sparquote auf die Durchschnittswerte der Jahre 2013 bis 2018 abgestellt werden. Gestützt auf diesen Durchschnittswert sei von einem Einkommen der Familie von Fr. 156'656.00 auszugehen. Bei der Eruierung der Sparquote seien die Aktiven und die Passiven zu berücksichtigen. Aus den Steuerveranlagungen 2013 bis 2018 ergebe sich, dass die Parteien in diesem Zeitraum keine Sparquote hätten bilden können.