Allerdings fehlten jegliche Angaben zur Höhe des Sparbeitrags für das Sabbatical. Die Berechnung der Sparquote dürfe sich nicht auf die Einzahlungen in die Säule 3a und die vorgenommenen Amortisationen der Hypothek beschränken. Seit dem Jahr 2014 bis 2017 sei das Vermögen kontinuierlich angestiegen. Auf die Ausführungen und den Vermögensvergleich in der [vorinstanzlichen] Replik der Klägerin (act. 111 Rückseite) könne, soweit es die Jahre 2014 bis 2018 betreffe, abstellt werden.