Die Parteien hätten unbestritten im Jahr 2017 den Maximalbetrag von je Fr. 6'768.00 in die Säule 3a einbezahlt. Somit sei dieser monatliche Betrag von Fr. 1'128.00 (Fr. 6'768.00 x 2 / 12) als Sparquote zu berücksichtigen, zumal die Parteien den Maximalbetrag auch in anderen Jahren einbezahlt hätten. Zudem hätten die Parteien zwischen 2013 und 2019 Fr. 140'000.00, pro Jahr - 30 - Fr. 20'000.00, Hypotheken amortisiert. Monatlich ergebe dies einen Betrag von Fr. 1'666.67. Diesen Betrag habe der Beklagte glaubhaft machen können. Es sei daher eine monatliche Sparquote von Fr. 2'794.67 (Fr. 1'128.00 + Fr. 1'666.67) glaubhaft gemacht.