Bei Berücksichtigung von 20 % des Eigenmietwertes von Fr. 21'103.00 (Duplikbeilage 17) belaufen sich die Nebenkosten auf monatlich mindestens Fr. 351.70 (Fr. 4'220.60 / 12). Wie oben dargelegt, stammen diese 20 % aus dem Steuerrecht und umfassen keine Nebenkosten wie die Aufbereitung von Warmwasser, für Heizung usw. (vgl. E. 6.2.1 hiervor), weshalb sich vorliegend ein einiges höherer Betrag für die Nebenkosten ergeben würde. Der Beklagte führt aus, die Parteien hätten sich im Hauptverfahren auf einen Verkehrswert des Einfamilienhauses von Fr. 1'190'000.00 geeinigt. Dies ist von der Klägerin unbestritten geblieben.