Anders die 1 % resp. 0,7 % -Pauschale auf dem Verkehrswert, welche der Tragbarkeitsberechnung von Hypotheken entstammt. Diese Pauschale umfasst sowohl die Unterhalts- als auch die Nebenkosten (vgl. Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite, 2014, S. 15).