Folglich wären Fr. 992.00 als Nebenkosten zu berücksichtigen. Andere Kantone nähmen als Pauschale für die Nebenkosten 20 % des Eigenmietwertes. Dieser belaufe sich auf Fr. 21'103.00, was monatlich Fr. 352.00 ergebe. Der Beklagte habe vor Vorinstanz Fr. 600.00 geltend gemacht und liege damit unter dem Durchschnitt der beiden gängigen angewandten Pauschalen. Die Vorinstanz habe diesen Wert zu Unrecht nicht anerkannt.