6.1.3. Fazit Zusammenfassend ergibt sich bei der Klägerin ein familienrechtliches Existenzminimum von Fr. 2'578.15 (Grundbetrag: Fr. 850.00; Wohnkosten: Fr. 1'310.00 abzgl. Wohnkostenanteil Kinder Fr. 500.00 [vgl. E. 6.3.2.3 hiernach]; Krankenkasse [KVG und VVG]: Fr. 318.15; Arbeitsweg: Fr. 200.00; Kommunikations- und Versicherungspauschale: Fr. 100.00; Steuern: Fr. 300.00).