6.1.2.2. Verbleibt nach Deckung der betreibungsrechtlichen Existenzminima ein Überschuss, so sind diese auf das familienrechtliche Existenzminimum zu erweitern . Neben den Steuern ist ferner eine Pauschale für Kommunikation und Versicherungen zu berücksichtigen (vgl. E. 5.1.1 hiervor). Vorliegend verbleibt beiden Parteien in allen Phasen ein Überschuss (vgl. E. 8.1 unten), weshalb der Bedarf auf das familienrechtliche Existenzminimum zu erweitern ist. Antragsgemäss ist bei beiden Parteien ein Betrag von Fr. 100.00 für eine Kommunikations- und Versicherungspauschale einzusetzen. - 25 -