5.3.2. Der Beklagte bringt vor (Berufung Ziff. 2.2.1), der Klägerin sei es nicht nur möglich, als […] zu arbeiten. Gerade im Wissen darum, dass das Pensum als […] an G._____ Schwankungen unterworfen sei, müsse von der Klägerin erwartet werden, auf eine andere Weise Einkommen zu erzielen. […]. Wenn auch nicht in Abrede gestellt werde, dass der Einfluss der Klägerin auf die Höhe ihres Pensums als […] beschränkt sei, so sei ihr ein zusätzliches Einkommen als […] möglich. Die Parteien verfügten über ähnliche Ausbildungen und seien beide als […] tätig.