4.6. Beide Parteien haben Wohnsitz in Q._____. Der aktuelle Wohnsitz ihrer beiden Kinder liegt dementsprechend ebenfalls in Q._____. Es stellt sich damit die Frage, ob für die Festlegung des Wohnsitzes der Kinder bei einer der Parteien überhaupt ein aktuelles Rechtsschutzinteresse besteht. Ursprünglich gingen die Parteien gemäss den unbestrittenen Ausführungen - 17 -