Bezüglich Ferien ist festzustellen, dass auch der Kindsvertreter eine Reduktion auf vier Wochen jährlich beantragt. Da es gemäss Ausführungen des Kindsvertreters dem konstanten Willen der bereits 13-jährigen, urteilsfähigen C._____ entspricht, nicht mehr als vier Wochen Ferien mit dem Beklagten zu verbringen, scheint es sinnvoll und dem Kindswohl angemessen, die Ferien von sechs auf vier Wochen pro Jahr zu reduzieren (vgl. zur Berücksichtigung des Kindeswille bezüglich Besuchs- und Ferienrecht: Urteil des Bundesgerichts 5A_293/2024 vom 27. Januar 2025 E. 4.3 mit Hinweisen).