- ab 01.04.2024 bis 30.06.2024 C._____ Fr. 910.00 D._____ Fr. 910.00 - ab 01.07.2024 C._____ Fr. 530.00 D._____ Fr. 530.00 2.2. Es wird festgestellt, dass der Gesuchsteller der Gesuchstellerin von 01.11.2023 bis 30.06.2024 monatlich Fr. 1'600.00 an den Unterhalt der Kinder bezahlt hat. Die für diesen Zeitraum bereits geleisteten Unterhaltszahlungen sind an die oben genannten Unterhaltspflichten anrechenbar.