" 1. 1.1. Die Kinder C._____, geboren tt.mm.2012, und D._____, geboren tt.mm.2015, werden unter die alternierende Obhut der Parteien gestellt. 1.2. Der Gesuchsteller ist berechtigt und verpflichtet, C._____ am Donnerstag über Mittag, am Freitagnachmittag von 12.00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie jedes zweite Wochenende von Freitagabend, 18:00 Uhr, bis Sonntagabend, 18:00 Uhr, zu betreuen. In den übrigen Zeiten ist die Gesuchstellerin berechtigt und verpflichtet, C._____ zu betreuen.