2.4.4. Anlässlich der Verhandlung vom 18. Juni 2024 wurden die Parteien befragt. Weiter nahmen die Parteien zum Beweisergebnis Stellung. Es wurden Vergleichsgespräche geführt, in welchen sich die Parteien auf einen Vergleich mit Widerrufsvorbehalt einigten. 2.5. Mit Eingabe vom 24. Juni 2024 widerrief die Klägerin den anlässlich der Verhandlung vom 18. Juni 2024 geschlossenen Vergleich und ersuchte um Zustellung des Entscheids. 2.6. Mit Entscheid vom 25. Juni 2024 erkannte das Bezirksgericht Bremgarten, Präsidium des Familiengerichts, u.a.: