6. Eventuell, anstelle der Zusprechung von Kinderunterhalt für die Zukunft: Es sei mit sofortiger Wirkung ein für die Begleichung der Kinderkosten bestimmtes Konto zu eröffnen, über welches die Parteien je einzeln verfügungsberechtigt sind. Die Kinder- bzw. Ausbildungszulagen seien auf dieses Konto einzuzahlen. Zudem seien monatliche Einzahlungen der Parteien auf dieses Konto zu leisten, deren Höhe die Parteien in direkter Absprache festlegen. Die Gesuchstellerin sei zu verpflichten 40%, der Gesuchsteller 60% dieses Betrags zu bezahlen.