An Ostern werden die Kinder in den Jahren mit gerader Jahreszahl von Karfreitag 10.00 Uhr bis Ostermontag 18,00 Uhr von der Gesuchstellerin hin, in den Jahren mit ungerade Jahreszahl vom Gesuchsgegner betreut. An Auffahrt und dem Freitag nach Auffahrt werden die Kinder in den Jahren mit gerader Jahreszahl von Donnerstag 10.00 Uhr bis Freitag 18.00 Uhr vom Gesuchsgegner, in den Jahren mit ungeraden Jahreszahl von der Gesuchstellerin betreut. An Fronleichnam und dem Freitag nach Fronleichnam werden die Kinder vom Gesuchsgegner betreut, sofern er an keiner Weiterbildung teilzunehmen hat, ansonsten von der Gesuchstellerin.