2.1. Der Gesuchsgegner betreut während der Dauer des erstinstanzlichen Scheidungsverfahrens C._____ jede Woche am Donnerstag über Mittag und am Freitagnachmittag von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie jedes 2. Wochenende von Freitagabend 18.00 Uhr bis Sonntagabend 18.00 Uhr sowie während der Hälfte der Schulferien. In den übrigen Zeiten wird C._____ von der Gesuchstellerin betreut.