2.4.3. Mit Duplik stellte der Beklagte folgende Anträge: 1. Die Kinder C._____, geboren tt.mm.2012, und D._____ seien unter die alternierende Obhut der Eltern zu stellen. Der Betreuungsanteil des Gesuchsgegners sei betreffend C._____ während der Dauer des erstinstanzlichen Scheidungsverfahrens auf 40 %, derjenige für D._____ auf 50 % festzulegen. Der Wohnsitz von C._____ soll beim Gesuchsgegner, der Wohnsitz von D._____ bei der Gesuchstellerin liegen. 2. Es sei folgende Betreuungsregelung vorzusehen: