" 1. Der Gesuchgegner sei für berechtigt und verpflichtet zu erklären, die Kinder wie folgt zu betreuen: - D._____ von Donnerstagmittag bis Freitagabend - C._____ am Donnerstag über den Mittag und von Freitagmittag bis Freitagabend - Beide Kinder jedes zweite Wochenende von Freitagabend (18.00 Uhr) bis Sonntagabend (18.00 Uhr) - In den Ferien während 5 Wochen pro Jahr In den übrigen Zeiten sei die Gesuchstellerin für berechtigt und verpflichtet zu erklären, die Kinder zu betreuen. 2. Im Übrigen wird an den mit Gesuch gestellten Anträge festgehalten."