Kann eine Partei die Betreuung der Kinder gemäss vereinbartem Betreuungsplan nicht selbst übernehmen, ist sie verpflichtet für eine angemessen Betreuung durch Drittpersonen auf eigene Kosten besorgt zu sein. Dabei ist eine Anfrage an die andere Partei möglich, diese ist indessen nicht verpflichtet, die Betreuung zu übernehmen.