" 1. Die gemeinsamen Kinder C._____, geb. tt.mm.2012, und D._____, geb. tt.mm.2015, seien während der Dauer des Scheidungsverfahrens unter die alternierende Obhut der Parteien zu stellen. Der Wohnsitz von C._____ soll beim Beklagten, der Wohnsitz von D._____ bei der Klägerin liegen. Die Klägerin soll berechtigt sein, den steuerrechtlichen Familientarif geltend zu machen.