Telefonanruf bei der Vorinstanz sei kein Rückruf erfolgt. Er habe keine Antwort erhalten, bis der Entscheid vom 25. September 2024 gekommen sei, gegen den er nun Berufung erhebe. Er lebe mit zwei Kindern und seiner Ehefrau zusammen und sie bräuchten mindestens sechs Monate, um eine neue Wohnung zu suchen. Sie schuldeten den Klägerinnen überdies keine Mietrückstände. Der vorinstanzliche Entscheid vom 25. September 2024 sollte daher überdacht werden.