Per 1. November 2019 wurden die monatlichen Akontozahlungen für die Nebenkosten um Fr. 50.00 auf Fr. 240.00 angehoben. Auf den 1. Oktober 2023 wurde zudem der Mietzins für die Wohnung auf Fr. 1'457.00 erhöht, so dass D._____ und E._____ den Klägerinnen ab diesem Datum total Fr. 1'817.00 zu bezahlen hatten. 1.2. A._____ und B._____ forderten D._____ und E._____ je mit Einschreiben vom 15. März 2024 zur Bezahlung des Mietzinsausstands von total Fr. 1'832.80 innert 30 Tagen auf und drohten ihnen für den Fall der nicht fristgerechten Bezahlung die Kündigung des Mietverhältnisses an.