1. Mit Zahlungsbefehl vom 9. Juli 2024 in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ betrieb die Klägerin die Beklagte für Forderungen von Fr. 10'106.60 nebst Zins zu 5 % seit 15. Juni 2024 und Fr. 126.00. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl "Der Schuldner hat keine Ware mehr bezogen, obwohl er einen Rahmenvertrag mit uns abgeschlossen hat, der inzwischen abgelaufen ist" und "R._____" angegeben. Der Zahlungsbefehl wurde der Beklagten am 15. Juli 2024 zugestellt, worauf diese gleichentags Rechtsvorschlag erhob.