Die vorinstanzliche Entscheidbegründung ermöglicht es der Beklagten, den getroffenen Entscheid sachgerecht anzufechten, und der Beschwerdeinstanz, diesen zu überprüfen. So macht die Beklagte auch nicht geltend und es ist auch nicht ersichtlich, dass sie den angefochtenen Entscheid nicht in voller Kenntnis der Sache an das -6- Obergericht hätte weiterziehen können. Der beklagtische Vorwurf einer angeblichen Verletzung des rechtlichen Gehörs geht folglich fehl.