3. 3.1. C._____ (geb. tt.mm. 2021) und D._____ (geb. tt.mm. 2022) werden für die Dauer der Trennung mit Wirkung ab 1. August 2025 unter die alternierende Obhut der Parteien gestellt. - 61 - 3.2. Der Wohnsitz der Töchter befindet sich am Wohnsitz der Klägerin in U._____. 4. 4.1. Die Kinder werden in einem wöchentlichen Turnus, jeweils ab Sonntagabend 18.00 Uhr, von ihren Eltern betreut. 4.2. Die Ferien verbringen die Kinder je zur Hälfte beim Vater und bei der Mutter.