9.5.3. Gerichtskosten Die zweitinstanzlichen Gerichtskosten (Fr. 3'500.00) entfallen zur Hälfte mit Fr. 1'750.00 auf die Klägerin (E. 11 unten). - 60 - 9.5.4. Total Zusammenfassend hat die Klägerin für das vorliegende Eheschutzverfahren zweiter Instanz mit Gerichts- und Anwaltskosten in der Grössenordnung von rund Fr. 6'090.00 (Fr. 4'340.00 [Anwaltskosten] + Fr. 1'750.00 [Gerichtskosten]) zu rechnen. Dies führt zur teilweisen Gutheissung des Prozesskostenvorschussbegehrens der Klägerin.