an die Unterhaltsbeiträge gemäss den […] Ziffern 5. und 6. angerechnet werden können. Zudem [sei er] berechtigt, weitere bereits geleistete Zahlungen mit Unterhaltscharakter, insbesondere sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem […] (Leasing, Versicherungen, etc.), von den Unterhaltsbeiträgen abzuziehen."