Ausbildungskosten) nicht finanzieren kann. Was mit den durch das Bundesgericht schon in alten Entscheiden erwähnten"erzieherischen Gründen" gemeint ist, ist unklar. Ein Eingriff des Gerichts in die Finanzen der Familie aus erzieherischen Gründen scheint fragwürdig. Wo die Eltern den Überschuss vor der Trennung effektiv auch in grossem Stil für die Kinder ausgegeben haben (z.B. weil man sich teure Familienferien geleistet hat, die Kinder teuren Hobbys nachgehen oder die Eltern auch ihren Kindern teure Markenprodukte gekauft haben), liegt seitens der Eltern ein erzieherischer Entscheid vor.