Wenn die Eltern einen sehr hohen Lebensstandard geniessen, sie diesen aber primär für sich selbst beanspruchen (z.B. teure Kleidung, Hobbys, Schmuck, regelmässige Wochenendtrips ohne Kinder usw.) und nur ein Bruchteil des Einkommens für die Kinder ausgeben, rechtfertigt sich eine Verteilung des Überschusses nach grossen und kleinen Köpfen nicht ohne Weiteres. Eine Korrektur des Überschusses aus Bedarfsgründen muss umgekehrt auch nach oben möglich sein, etwa wenn eine übertriebene Sparsamkeit der Eltern die berechtigten Interessen des Kindes beschneidet und sich das Kind bei unveränderter Beibehaltung des gelebten Standards trotz vorhandenen Mitteln