Dies soll indes nur bei "weit überdurchschnittlich guten finanziellen Verhältnissen" erfolgen (wobei sich aus Lehre und Rechtsprechung bisher noch kaum herauskristallisiert hat, wann von weit überdurchschnittlichen finanziellen Verhältnissen auszugehen und nach welchen Parametern diese Frage zu beantworten ist). Wenn die Eltern einen sehr hohen Lebensstandard geniessen, sie diesen aber primär für sich selbst beanspruchen (z.B. teure Kleidung, Hobbys, Schmuck, regelmässige Wochenendtrips ohne Kinder usw.) und nur ein Bruchteil des Einkommens für die Kinder ausgeben, rechtfertigt sich eine Verteilung des Überschusses nach grossen und kleinen Köpfen nicht ohne Weiteres.