(unstrittig) je hälftig mit (gerundet) Fr. 2'023.00, Fr. 1'944.00 und Fr. 771.00 zuzuweisen sind, da mangels gegenteiliger Behauptungen von einem vergleichbaren Betreuungsaufwand für C._____ und ihre nur ein Jahr jüngere Schwester D._____ auszugehen ist. 6.7.3. Zu verteilende Überschüsse Von den Gesamteinkommen der Parteien verbleiben nach Deckung ihrer familienrechtlichen Existenzminima (inkl. Steuern), des ungedeckten Barbedarfs von C._____ und D._____ (inkl. Steuern) sowie des ungedeckten Barbedarfs von E._____ (ohne Steuern) folgende Überschüsse: