Da er aber dafür und für die weiteren zwischenzeitlich ausgelaufenen Tranchen keine aktuellen Unterlagen eingereicht hat, ist davon auszugehen, dass die jeweiligen Tranchen ab dem jeweiligen Ablaufdatum zum hypothekarischen Referenzzinssatz von 1.5 % (www.bwo.admin.ch/de/referenzzinssatz) zu verzinsen sind. Für die Ermittlung des vorliegend anzurechnenden Hypothekarzinses ist der Einfachheit halber eine Durchschnittsberechnung für den ganzen Zeitraum ab 15. August 2023 bis und mit Dezember 2026, d.h. für rund 40 Monate, vorzunehmen (was gerechtfertigt erscheint, zumal der Beklagte auf November 2026 seine Pensionierung in Aussicht gestellt