Im summarischen Verfahren ist der Sachverhalt glaubhaft zu machen (E. 1 oben). Vorliegend ergibt sich aus der Steuererklärung 2021 (Beilage 14 zur Eingabe des Beklagten vom 29. Februar 2024), dass auf der ehelichen Liegenschaft eine Hypothekarverpflichtung, bestehend aus fünf SARON Flex- Hypotheken (Beilage 17 [2] zur Eingabe des Beklagten vom 24. Februar 2024) bei der Raiffeisen Bank […], lastet. Die Vorinstanz ermittelte gestützt auf die dem Beklagten im Jahr 2023 gemäss Kontoauszug vom 1. Januar 2022 bis 26. Februar 2024 insgesamt (in schwankenden Beträgen) belasteten Fr. 36'034.60 ("Basiskredit Hypothek Nr. […]") einen monatlichen Hypothekarzins von Fr. 3'003.00.