monatlich rund Fr. 435.00. Der Beklagte beharrt auf monatlichen Wohnkosten von Fr. 4'123.00. Laut Beilage 17 (1) betrage der Hypothekarzins pro Quartal Fr. 9'980.25 und damit monatlich Fr. 3'326.75, die Nebenkosten seien mit Fr. 685.00 belegt (Berufung, S. 22 f., unter Hinweis auf Replik, S. 20 [act. 122] und die dort erwähnten Beilagen). Die Klägerin wendet ein, der Beklagte habe den von der Vorinstanz eingesetzten Hypothekarzins mit Beilage 17 (1), welche er von Hand mit "pro Quartal" ergänzt habe, nicht glaubhaft gemacht. Es läge insb. kein Rahmenkreditvertrag vor. Sie anerkenne nur einen Hypothekarzins von Fr. 1'500.00 (vgl. schon Replik, S. 6 [act.