6.5.2.4. (Hypothetisches) Einkommen, ab 1. August 2026 Es bleibt zu prüfen, welches (hypothetische) Einkommen der Klägerin ab dem 1. August 2026 anzurechnen ist. An der Verhandlung vom 17. Mai 2024 hatte die Klägerin angegeben, sie habe letztmals bis Ende Juni 2020 in einem 80 %-Pensum bei N._____ in W._____ im […] gearbeitet. Sie habe Fr. 4'000.00 verdient, was "wenig" gewesen sei; sie wisse nicht ob brutto oder netto (Verhandlungsprotokoll, S. 16 [act. 184 f.]). Es darf davon ausgegangen werden, dass der Klägerin eine Arbeitsstelle wiederum im […] nicht nur zumutbar, sondern auch möglich ist. Gemäss Lohnbuch