Bis und mit 31. Juli 2026 resultierte für die Klägerin gestützt auf das Schulstufenmodell demzufolge ein Arbeitspensum von 50 % (2.5 x 20 %) und ab dem 1. August 2026 ein Pensum von 75 % (2.5 x 20 % + 2.5x 10 %). Das vom Beklagten beantragte und zu installierende Modell mit wöchentlichem Betreuungswechsel (E. 4.3.7 oben) führt aber dazu, dass die Klägerin einem Arbeitgeber bis 31. Juli 2026 nur jede zweite Woche zu 50 % und ab dem 1. August 2026 abwechslungsweise eine Woche zu 100 % sowie eine Woche zu 50 % zur Verfügung stehen würde.