Seine Ausführungen, wonach sich seine Arbeitsbedingungen derart verschlechtert hätten, dass er sich zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses gezwungen gesehen habe, erschöpfen sich aber zum Vornherein in durch nichts belegten Behauptungen. Seine Ausführungen für die Aufgabe der Stellung erscheinen auch wenig glaubhaft, nachdem der Beklagte schon in der Parteibefragung vom 17. Mai 2024 in Aussicht gestellt hatte, dass sein Arbeitseinsatz für die L._____ weniger werde, er ab September maximal noch einen Tag pro Woche zur Verfügung stehen und sich dann sein Einkommen "wohl - 28 -