In der Berufung bringt der Beklagte vor, dieses Einkommen entfalle ab dem 1. November 2024. Zum Beweis hat er eine "Bestätigung Kündigung und Freistellung" vom 23. Juli 2024 der L._____, V._____, eingereicht (Berufungsbeilage 13), worin ihm u.a. der Austritt aus der L._____ per 31. Oktober 2024 bestätigt wird. Seine Ausführungen, wonach sich seine Arbeitsbedingungen derart verschlechtert hätten, dass er sich zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses gezwungen gesehen habe, erschöpfen sich aber zum Vornherein in durch nichts belegten Behauptungen.