In der Protokollstelle, auf welche er diesbezüglich verweist (act. 187), hatte der Beklagte ausgeführt, im Jahr 2023 sei das Einkommen "sicher weniger" als im Jahr 2022; man habe "etwa minus 10 %. Schlechte wirtschaftliche Lage". Er rechne im Jahr 2023 "mit einem deutlich schlechteren Geschäftsgang". Er habe "höchstens 2 Seminartage pro Woche". Das Pensum sei "deutlich weniger". In seiner Stellungnahme (S. 19 [act. 121]) hatte der Beklagte angegeben, dass er seit 2023 nur noch in einem "50 – 70 % Pensum" arbeite. In seiner Duplik (Verhandlungsprotokoll vom 17. Mai 2024, S. 4 [act.