Die Klägerin bestreitet die Ausführungen des Beklagten. Seine Prognose betreffend Einkommensreduktion sei spekulativ und unbelegt. Er sei nicht gezwungen gewesen, die Stelle bei der L._____ zu kündigen; eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen sei nicht belegt. Der Beklagte könne eine andere Stelle finden. Es bleibe seine Pflicht, bei der K._____ seine Akquisitionstätigkeit fortzusetzen. Er habe sein Einkommen eigenmächtig reduziert und werde sich im Jahr 2026 nicht pensionieren lassen (Berufungsantwort, S. 26 ff.).