Er habe nicht glaubhaft darlegen können, dass er seine Geschäftstätigkeit in den letzten zwei Jahren reduziert habe. Aus den Unterlagen sei kein Rückgang des Einkommens ersichtlich. Zudem habe er laut Klägerin nach D._____ Geburt sein Pensum nicht reduziert, sondern (was auch der Beklagte bestätigt habe) Arbeit nachgeholt, da man nach der - 25 -