__ Fr. 50'944.00 [Gesuchsbeilage 1]; Gewinn Fr. 99'493.00 [Beilage 22 zur Eingabe des Beklagten vom 17. April 2024]; "Unterhalt" Fr. 62'400.00 [Beilage 15 zur Stellungnahme]) und im Jahr 2022 von Fr. 288'659.00 (Gewinn Fr. 175'111.00 [Beilage 23 zur Eingabe des Beklagten vom 17. April 2024]; "Unterhalt" Fr. 62'400.00; Einkommen L._____ Fr. 51'148.00) auszugehen (Beilage zur Eingabe des Beklagten vom 17. April 2024). Im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 habe der Beklagte damit monatlich netto Fr. 21'415.00 verdient. Er habe nicht glaubhaft darlegen können, dass er seine Geschäftstätigkeit in den letzten zwei Jahren reduziert habe.