Laut Steuererklärung 2020 (Gesuchsbeilage 8; Beilage 36 zur Eingabe der Klägerin vom 16. Mai 2024) und Erfolgsrechnung (Gesuchsbeilage 3) habe er (mit seiner Einzelfirma) Fr. 245'443.00 verdient. Dieser Betrag sei um das "Einkommen" der Klägerin von Fr. 24'000.00 (Gesuchsbeilage 2) zu erhöhen (die Klägerin habe unstrittig nie für das Unternehmen gearbeitet; es handle sich um Unterhalt), sodass ein Einkommen von Fr. 269'443.00 resultiere. Gestützt auf die Steuererklärungen sei im Jahr 2021 (Beilage 14 zur Stellungnahme) von einem Einkommen von Fr. 212'837.00 (Einkommen L._____ Fr. 50'944.00 [Gesuchsbeilage 1];