"Belastung Amortisation" Fr. 2'708.35). Dieses Dokument ist nicht geeignet, einen ehelichen Lebensstandard in vom Beklagten behaupteter Höhe glaubhaft (E. 1 oben) zu machen. Im Jahr 2022 verdiente der Beklagte nachweislich Fr. 288'659.00 und damit monatlich Fr. 24'055.00 (E. 6.5.1.1 Abs. 1 unten), und nicht bloss Fr. 13'300.00, wie er behauptet. Ein Sparquote hat der Beklagte implizit verneint. Eine Plafonierung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin und der Kinder, wie ihn der Beklagte sinngemäss fordert, drängt sich damit zum Vornherein nicht auf.